Massnahme
Förderung autoarmer Nutzungen
Die Stadt ermöglicht und fördert autoarme Nutzungen. Mit einem Mobilitätskonzept kann die Bauherrschaft aufzeigen, wie alternative Mobilitätsformen unterstützt werden. Damit kann die minimal geforderte Anzahl Auto-Abstellplätze gemäss Parkplatzverordnung unterschritten werden.
Kommentare
am 18. Dez. 2020
um 15:41 Uhr 10 Stimmen
Minimal geforderte Anzahl Auto-Abstellplätze
Müsste es nicht umgekehrt sein? Dass die Bauherrschaft beantragen muss, wenn sie eine gewisse Anzahl von Auto-Abstellplätzen über- und nicht unterschreitet? Die Stadt könnte die minimal geforderte Anzahl Auto-Abstellplätze auf Null herunterschreiben. Sind hierzu Bestrebungen im Gange?
am 18. Dez. 2020
um 16:11 Uhr
Wir kümmern uns um Ihr Anliegen
Liebe*r Zoe Stadler,
Wir bedanken uns für die Frage. Die erste moderierte Phase des Online-Dialogs Klimaforum ist abgeschlossen und Ihr Beitrag wurde gespeichert. Ab dem 12. Januar 2021 sind wir wieder für Sie da und werden Ihren Beitrag an die zuständige Stelle weiterleiten und uns anschliessend wieder bei Ihnen melden.
Viele Grüsse
Petra Schröter (Moderation)
am 20. Dez. 2020
um 10:27 Uhr 5 Stimmen
Die Stadt für Fussgänger und Fahrradfahrer
Wir müssen uns davon lösen, die Stadt für Autos zu bauen.
Die Städte der Zukunft fussen nicht auf individuellem Autoverkehr. Es gibt kein Recht sein persönliches Auto im öffentlichen Raum abzustellen.
am 13. Jan. 2021
um 19:11 Uhr
Antwort auf Ihre Frage
Liebe*r Zoe Stadler
Pflichtparkplatzbestimmungen bezwecken das Freihalten der Strassenräume von der privaten Parkierung. Die Parkplatzplanung der Stadt priorisiert vorderhand die Reduktion der Strassenparkplätze, um den freigespielten Raum anderen Nutzungen zur Verfügung zu stellen (Alleen, Velospuren etc.). Dabei geht es immerhin um über 40'000 Parkplätze, ihr Flächenbedarf von rund 50 ha Strassenraum zeigt, welches Umnutzungspotenzial vorhanden ist. Die Parkplatzverordnung von 2015 wird später sicher auch angepasst. Ob dann der Pflichtbedarf auf Null gesetzt, also abgeschafft wird, ist offen. Eine weitere Reduktion des Minimums dürfte aber wahrscheinlich sein.
Stadt Zürich (Erich Willi, Tiefbauamt)
am 20. Dez. 2020
um 14:50 Uhr 8 Stimmen
Änderung des städtischen Vermietungsreglements
Städtische Wohnungen werden nur noch an Mieter vermietet, die kein Auto besitzen und auf dessen Nutzung weitgehend verzichten.
Ausnahmen für schwere Transporte und bei körperlichen Einschränkungen gelten natürlich.
am 25. Dez. 2020
um 23:15 Uhr
E-Trottinetts
In Zürich sind die E-Trottinetts, die unterdessen an jeder Ecke stehen, eine Plage.
Die Fahrer (selten Fahrerinnen) halten sich oft an keine Regeln, flitzen einem auf Trottoirs um die Ohren, und stellen auch für Velos eine Gefahr dar.
Besonders stossend finde ich, dass sie überall abgestellt werden (dürfen?). Es kann doch nicht sein, dass private Unternehmen den begrenzten öffentlichen Raum auf diese Weise für sich in Anspruch nehmen! (Mobility beispielsweise muss auch Parkplätze für ihre Flotte mieten.) Oft werden auch öffentliche Veloständer damit "verstopft".
Diese Art Mobilität ist - auch wenn es sich um E-Fahrzeuge handelt - überhaupt nicht klimafreundlich: ich schätze mal, dass der grösste Teil der Fahrten eher eine Alternative zum Laufen oder öV ist, als dass jemand diese Fahrzeuge anstelle eines Autos benutzt. Ausserdem haben diese Vehikel eine Lebensdauer von wenigen Monaten, was allein schon wegen der grauen Energie eine Klimasünde ist!
Mein Vorschlag: Nur Unternehmen zulassen, die auch Abstellplätze zur Verfügung stellen (die auch benutzt werden müssen), ihre Kund*innen entsprechend ausbilden und transparent über Lebensdauer, Energieverbrauch etc. informieren.